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Vegetarische „Burger“ – bald verboten?

Das Europäische Parlament erwägt, die Verwendung der Wörter „Burger“ und „Steak“ für Produkte pflanzlichen Ursprungs zu verbieten, wie Euractiv feststellt.

Man lacht nicht mit Fleisch. Die Europäische Union könnte durchaus ein weiteres Beispiel dafür nennen. Der Parlamentarische Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) möchte die Begriffe „Burger“ und „Steak“ nur für Produkte tierischen Ursprungs vorbehalten. Eine Initiative des französischen Abgeordneten Éric Andrieu (PS) erklärt Euractiv.

Bereits im Juni 2017 hatten die europäischen Gerichte gegen pflanzliche Produkte entschieden. Damals erfuhren wir, dass es verboten ist, über Soja oder Tofu mit Namen wie „Milch“ oder „Käse“ zu sprechen, die für Produkte tierischen Ursprungs reserviert sein sollten. Von nun an sind es andere, ebenso gängige Begriffe, die von den europäischen Institutionen im Visier genommen werden. Der Agrarausschuss nahm eine Änderung der Anhänge künftiger Rechtsvorschriften für die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) im Hinblick auf die GAP nach 2020 an. „Die derzeit für Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen verwendeten Bezeichnungen sind ausschließlich für fleischhaltige Erzeugnisse vorbehalten. Diese Bezeichnungen beinhalten z.B.: Steak, Wurst, Schnitzel, Burger, Hamburger“, heißt es im Dokument.

„Wir müssen neue Begriffe erfinden.“

Was die Verteidiger betrifft, so steht dieser Vorschlag im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017. „Die Idee ist, dem Verbraucher mehr Klarheit zu geben, damit er besser weiß, was er einnimmt. Derzeit haben wir Namen für diese Produkte, die mit Fleisch in Verbindung gebracht werden oder bereits bestehende Produkte. Wir müssen neue Begriffe erfinden. Wenn die Verbraucher besser unterscheiden können, was sie auf ihrem Teller haben, wird dies außerdem dazu beitragen, den Wert der europäischen Produktion zu steigern“, erklärt der Abgeordnete von Ouest-France.

Vorläufig bleiben uns die Ankündigungseffekte, da die Entscheidung der Kommission nicht bindend ist. Das Timing sollte auch die Umsetzung verlangsamen. Wenige Wochen vor den Europawahlen wird der Vorschlag bis zur nächsten Plenarsitzung des neuen Parlaments warten müssen. In Frankreich wurde im April 2018 ein ähnlicher Vorschlag vorgelegt. Ziel war es, den Verkauf von „Gemüsesteaks“ oder „veganen Würsten“ zu verbieten.

Aus dem Englischen übersetzt von Le Point.

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